Das Strafverfahren


Rechtsbehelfe im Strafrecht

 

Hier finden Sie die wesentlichen und in der Praxis bedeutsamsten Möglichkeiten der Anfechtung strafrichterlicher Entscheidungen.


Will man sich gegen die Entscheidung eines Gerichts im Strafverfahren wehren, sieht das Gesetz primär folgende Rechtsbehelfe vor:

  • Beschwerde
  • Berufung
  • Revision
  • Einspruch

Daneben gibt es sekundäre Rechtsbehelfe, wie z.B. Gegenvorstellungen oder Dienstaufsichtsbeschwerden, die jedoch außerhalb der Verfahrensordnung stehen und auf den Verfahrensablauf keinen unmittelbaren Einfluss haben und daher in der Praxis auch eine untergeordnete Rolle spielen. Auch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder die Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind Rechtsbehelf, die in der Praxis eher eine Ausnahmerolle einnehmen.
 

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