Rechtsbehelfe im Strafrecht
Hier finden Sie die wesentlichen und in der Praxis bedeutsamsten Möglichkeiten der Anfechtung strafrichterlicher Entscheidungen.
Will man sich gegen die Entscheidung eines Gerichts im Strafverfahren wehren, sieht das Gesetz primär folgende Rechtsbehelfe vor:
Daneben gibt es sekundäre Rechtsbehelfe, wie z.B. Gegenvorstellungen oder Dienstaufsichtsbeschwerden, die jedoch außerhalb der Verfahrensordnung stehen und auf den Verfahrensablauf keinen
unmittelbaren Einfluss haben und daher in der Praxis auch eine untergeordnete Rolle spielen. Auch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder die Menschenrechtsbeschwerde
zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind Rechtsbehelf, die in der Praxis eher eine Ausnahmerolle einnehmen.
Kanzlei BLAZEVSKA
Adrijana Blazevska-Gkiztavidis
Fachanwältin für Strafrecht
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Strafverteidiger | Rechtsanwälte
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